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Normen

Bei der Projektierung von Gebäuden, in denen Personen, Rollstuhlbenutzer, Krankentragen und Krankenbetten befördert werden müssen, ist die richtige Auswahl und Dimensionierung der Aufzuganlagen von großer Wichtigkeit. Hierbei müssen eine Reihe von Kriterien, Vorschriften und Normen beachtet werden. Die wichtigsten Punkte werden im folgenden genannt.

Vorausschauende Planung reduziert unnötige Kosten in der späteren Bauphase. Deshalb empfehlen wir Ihnen den frühzeitigen Kontakt mit HOLTER AUFZÜGE schon bei der Planung. Gerne führen wir für Sie eine grundlegende Planung durch.

Vorschriften, Normen und Richtlinien für die Planung und den Einbau von Aufzügen

DIN 15306 Personenaufzüge für Wohngebäude: Baumaße, Fahrkorbmaße, Türmaße
DIN 15309 Personenaufzüge für andere als Wohngebäude sowie Bettenaufzüge: Baumaße, Fahrkorbmaße, Türmaße
DIN 18024 -1 Barrierefreies Bauen - Teil 1: Planungsgrundlagen für Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze
DIN 18024 -2 Barrierefreies Bauen - Teil 2: Planungsgrundlagen für öffentlich zugängliche Gebäude und Arbeitsstätten
DIN 18025 -1 Barrierefreie Wohnungen: Planungsgrundlagen für Wohnungen für Rollstuhlbenutzer
DIN 18025 -2 Barrierefreie Wohnungen: Planungsgrundlagen
DIN 18091 Brandschutzanforderung Schachttüren
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau: Anforderungen und Nachweise
DIN 4102 Brandschutzanforderung Fahrschächte
VDI 2566 -1 Blatt 1: Schallschutz bei Aufzuganlagen mit Triebwerksraum
VDI 2566 -2 Blatt 2: Schallschutz bei Aufzuganlagen ohne Triebwerksraum
12. GPSGV Zwölfte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Aufzugsverordnung), Umsetzung der europäischen Aufzugrichtlinie in deutsches Recht Richtlinie
95/16/EG Europäische Aufzugrichtlinie, Regelungen zum Herstellen und Inverkehrbringen von Personen- und Lastenaufzügen, einschließlich deren Sicherheitsbauteile Richtlinie
98/37/EG Europäische Maschinenrichtlinie, Regelungen zum Herstellen und Inverkehrbringen von Güter-, Behinderten-, Fassadenaufzügen, Fahrsteigen und -treppen
DIN EN 81-1 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen. Teil 1: Elektr. betriebene Personen- und Lastenaufzüge
DIN EN 81-2 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen. Teil 2: Hydraulisch betriebene Personen- und Lastenaufzüge
DIN EN 81-3 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von elektrisch und hydraulisch betriebenen Kleingüteraufzügen
DIN EN 81-28 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen. Aufzüge für den Personen- und Gütertransport, Teil 28: Fern-Notruf für Personen- und Lastenaufzüge
DIN EN 81-58 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen. Prüfung der Feuerwiderstandsfähigkeit von Fahrschachttüren
DIN EN 81-70 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen. Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge, Teil 70: Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen
DIN EN 81-72 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen. Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge, Teil 72: Feuerwehraufzüge
DIN EN 81-80 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen. Bestehende Aufzüge, Teil 80: Regeln für die Erhöhung der Sicherheit bestehender Personen- und Lastenaufzüge
WHG Wasserhaushaltsgesetz der Bundesrepublik Deutschland
LBO/ HBO Landesbauordnung der Bundesländer/ HBO Hessische Bauordnung

Landesbauordnung der Bundesländer (LBO)

Das Bauaufsichtsrecht ist Länderrecht. Es bestehen deshalb Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. Die LBO bestimmt in erster Linie, ob ein Aufzug in einem Gebäude erforderlich ist und wie er unter Berücksichtigung des Transportaufkommens und eventueller Nottransporte dimensioniert sein muss. Die LBO bestimmt ferner die Vorsorgemaßnahmen für den Brandschutz und für die Brandbekämpfung durch die Feuerwehr.

Normen und Vorschriften für den Betrieb von Aufzügen

Betr.Sich.V Betriebssicherheitsverordnung, Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
DIN EN 13015 Instandhaltung und Wartung von Aufzügen und Fahrtreppen, Regeln für Instandhaltungs- und Wartungsanweisungen

Betriebssicherheitsverordnung (Betr.Sich.V): Auszüge zum Betrieb und Notruf

§ 12 Betrieb
(3) Wer eine überwachungsbedürftige Anlage betreibt, hat diese in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten, zu überwachen, notwendige Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten unverzüglich vorzunehmen und die den Umständen nach erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.

(4) Wer eine Aufzugsanlage betreibt, muss sicherstellen, dass auf Notrufe aus einem Fahrkorb in angemessener Zeit reagiert wird und Befreiungsmaßnahmen sachgerecht durchgeführt werden.

(5) Eine überwachungsbedürftige Anlage darf nicht betrieben werden, wenn sie Mängel aufweist, durch die Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden können.

Aufzugsrichtlinie 95/16/EG: Thema Notrufsystem

Die Richtlinie über Aufzüge 95/16/EG verlangt in Anhang 1, Ziffer 4.5 bei allen Neuanlagen: Aufzüge müssen über ein in beiden Richtungen funktionierendes Kommunikationssystem verfügen, das eine ständige Verbindung mit einem rasch einsatzbereiten Notdienst ermöglicht. Weiter verlangen die Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen EN 81-1 bzw. EN 81-2 unter Ziffer 14.2.3.1: Um Hilfe von außen herbeizurufen, muss den Benutzern im Fahrkorb eine leicht erkennbare und zugängliche Einrichtung für diesen Zweck zur Verfügung stehen. Ziffer 14.2.3.3: Diese Einrichtung muss als Gegensprechanlage einen ständigen Kontakt mit der hilfeleistenden Stelle erlauben. Nach Abgabe eines Notrufes dürfen weitere Handlungen der Eingeschlossenen nicht mehr notwendig sein.
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